Lizenzvertrag/AGB

Dieser Lizenzvertrag gilt zwischen Ihnen (Endnutzer, Lizenznehmer) und dem Hersteller der Software. Die Software umfasst das Software-Programm, deren elektronische Dokumentation und (soweit vorhanden) Datenträger.
Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand dieses Vertrages ist deswegen nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie diese Software installieren, benutzen, lizenzieren oder weitergeben. Durch Installation, Benutzung, Lizenzierung oder Weitergabe der Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesem Lizenzvertrag.
Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren, zu benutzen, zu lizenzieren oder weiterzugeben.

1. Nutzungsrecht

Es existieren zwei Lizenztypen: Kommerzielle Software und Freeware.

1.1 Kommerzielle Software

1.1.1 Testversion

Die frei erhältliche Testversion dient ausschließlich zur Begutachtung des Gebrauchswerts. Sie darf für einen einmaligen Zeitraum von 28 Tagen kostenlos zu Testzwecken verwendet werden.
Soll die Software nach Ablauf des Testzeitraums weiter verwenden, so muss eine Nutzungslizenz für die Vollversion erworben werden.
Soll die Software nicht weiterverwendet werden, so muss sie komplett deinstalliert und gelöscht werden. Eine Verwendung ohne Nutzungslizenz über den Testzeitraum hinaus stellt eine Verletzung des Lizenzvertrags dar und wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.

1.1.2 Lizenzierte Vollversion

Durch Erwerb einer Nutzungslizenz erhält der Endbenutzer die lizenzierte Vollversion und das Recht, die Software sowie alle Updates, die innerhalb von 12 Monaten nach der Lizenzierung erscheinen, gemäß diesen Bestimmungen unbefristet zu nutzen. Eine Verletzung des Vertrages durch den Benutzer führt zum Erlöschen des Nutzungsrechts.
Eine einzelne Lizenz kann von einer einzelnen Person auf einem oder mehreren Computern verwendet werden. Alternativ kann die Software auf einem einzelnen Computer installiert werden und zu verschiedenen Zeiten von verschiedenen Personen verwendet werden. Nur eine dieser Varianten ist zulässig.
Arbeiten mehrere Personen auf unterschiedlichen Rechnern mit der Software, so ist für jeden Rechner auf dem das Programm installiert oder verwendet werden kann, eine Lizenz notwendig.
Bei einigen Produkten erfolgt eine Unterscheidung in Privatlizenz und Firmenlizenz. Bei diesen sind zusätzlich folgende Punkte zu beachten:
- Privatlizenzen dürfen nur im privaten, nichtkommerziellen Bereich von Privatpersonen eingesetzt werden.
- Der Einsatz der Software in einem Unternehmen, einer Behörde, einem Verein, einer Stiftung oder durch einen Selbstständigen oder Gewerbetreibenden bedingt eine Firmenlizenz. Eine Firmenlizenz kann von bis zu 5 Nutzern des Lizenznehmers verwendet werden. Für mehr als 5 Nutzer sind entsprechend mehrere Firmenlizenzen notwendig.
Der Hersteller bietet ab Lizensierung mind. 12 Monate kostenlosen Support per E-Mail.

1.2 Freeware-Software

1.2.1 Nichtkommerzielle Nutzung

Freeware-Software darf im privaten, nichtkommerziellen Bereich von Privatpersonen (bis auf Widerruf) kostenlos verwendet werden.
Ist eine Pro-Version der Software verfügbar, so kann der Privatanwender diese bei Bedarf lizenzieren. Für Pro-Versionen gelten die Bestimmungen unter 1.1.2.

1.2.2 Kommerzielle Nutzung

Für den Einsatz von Freeware-Software in einem Unternehmen, einer Behörde, einem Verein, einer Stiftung oder durch einen Selbstständigen oder Gewerbetreibenden ist (sofern verfügbar) die Pro-Version der entsprechenden Software zu erwerben. Für diese gelten die Bestimmungen unter 1.1.2.
Ist keine Pro-Version der Software verfügbar, so hat der Anwender vor Nutzung Kontakt zum Hersteller aufzunehmen um ein Nutzungsrecht individuell zu vereinbaren.

1.3 Einschränkungen

- Veränderungen, Dekompilierung und Disassemblierung der Software sind nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht.
- Entwicklung, Weitergabe und Nutzung von Methoden, die dem Ziel dienen, die Einschränkungen der Testversion zu entfernen sowie die Weitergabe der Vollversion oder der Lizenzdaten sind nicht zulässig und werden zur Anzeige gebracht.
- Verschenken, Verleih, Vermietung und Verleasung der Software sind nicht zulässig.

2. Urheberrecht

Die Software, die Dokumentation sowie die Programm- und Datenkonzeption sind urheberrechtlich geschützt.

3. Pflichten und Haftung des Lizenznehmers

Sie sind verpflichtet
- sicherzustellen, dass die lizenzierte Vollversion sowie die Lizenzdaten nicht in die Hände von Dritten gelangen. Bei Zuwiderhandlung ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro zu entrichten. Sind höhere Schäden entstanden, bleiben ein darüber hinausgehender Schadensersatz und strafrechtliche Schritte vorbehalten.
- die mit der Software erstellten Ergebnisse (z.B. Datensicherungen bei Datensicherungssoftware) unmittelbar nach Erstellung auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit zu überprüfen.
- die mit der Software erstellten Ergebnisse und Daten regelmäßig zu sichern und die Funktionsfähigkeit der Datensicherung zu kontrollieren.
- die Software sowie die zur Freischaltung der Vollversion notwendigen Daten sicher aufzubewahren. Für den Hersteller besteht keine Verpflichtung, die einmal bereitgestellte Software oder die Freischaltungsdaten nochmals zur Verfügung zu stellen.
- den Hersteller darüber in Kenntnis zu setzen, wenn Sie die Vollversion bzw. die Freischaltung nicht innerhalb von 8 Tagen nach Bestellung und Zahlung erhalten haben (z.B. wegen eines technischen Problems).
- sicherzustellen, dass dem Hersteller Ihre gültige E-Mail-Adresse bekannt ist, falls Sie über das Erscheinen kostenloser Updates informiert werden möchten.

4. Gewährleistung

Die Software wird „wie sie ist" zur Verfügung gestellt.
Der Hersteller übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software bei Änderung der Arbeitsumgebung oder externer Systemen jederzeit funktionsfähig bleibt.
Die Verantwortung für die richtige Auswahl und den richtigen Einsatz der Software, und damit auch für die Folgen, die sich aus dem Einsatz der Software ergeben, trägt der Lizenznehmer.

5. Widerrufsrecht

Da die lizenzierte Vollversion mittels personalisierter Daten freigeschaltet wird und diese aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, ist eine Rückgabe nicht möglich (vgl. § 312d BGB, Abs. 4). Der Nutzer hat aber die Möglichkeit, die Vollversionen bzw. Pro-Versionen vor Lizenzierung mittels der Testversion ausgiebig zu testen.

6. Haftung

Der Hersteller haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

7. Weitergabe

Nur die Testversion sowie Freeware-Software dürfen (bis auf Widerruf) weitergegeben werden. Veröffentlichungen auf Datenträgern und im Internet innerhalb von Softwaresammlungen und Zeitschriften sind (bis auf Widerruf) gestattet, sofern folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Die Weitergabe ist nur in vollständiger, unveränderter Form zulässig.
- Für die Software selbst darf keine Bezahlung verlangt werden.
- Es ist ein sichtbarer Link zur Hersteller-Homepage https://www.aborange.de anzugeben.
- Der Herstellers ist vorab über die Veröffentlichung zu informieren.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Gießen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. Schlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse lautet Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

10. Gültigkeit

Es gelten der Lizenzvertrag und die Preise in der auf der Hersteller-Homepage https://www.aborange.de verfügbaren aktuellen Fassung.

11. Sonstiges

Fremde Vertrags- und Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt.

12. Salvatoresche Klausel

Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Sollte eine der Vereinbarungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt.